Ein Akkreditiv (L/C) ist ein Zahlungsinstrument, bei dem sich die Bank des Käufers schriftlich verpflichtet, an den Verkäufer zu zahlen, wenn dieser fristgerecht akkreditivkonforme Dokumente vorlegt. Die Bank prüft nicht die Ware, sondern die Dokumente. International unterliegt das Akkreditiv den ICC-Regeln UCP 600 und bietet dem Verkäufer eine Bankgarantie, die von der Zahlungsfähigkeit des Käufers unabhängig ist.
Wer sind die Beteiligten beim Akkreditiv?
Das Akkreditiv ist ein vom Kaufvertrag getrenntes und von ihm unabhängiges Zahlungsversprechen einer Bank. In der Regel sind folgende Parteien beteiligt:
- Auftraggeber: Der Käufer, also der Importeur, der das Akkreditiv eröffnen lässt.
- Eröffnende Bank (issuing bank): Die Bank des Käufers, die das Zahlungsversprechen abgibt.
- Begünstigter: Der Verkäufer, also der Exporteur, der die Zahlung erhält.
- Avisierende Bank: Die Bank, meist im Land des Verkäufers, die die Echtheit des Akkreditivs prüft und es dem Begünstigten anzeigt.
- Bestätigende Bank: Die Bank, die dem Versprechen der eröffnenden Bank ein eigenes Zahlungsversprechen hinzufügt.
Wie läuft ein Akkreditiv Schritt für Schritt ab?
- Die Parteien legen im Kaufvertrag oder in der Proformarechnung fest, dass per Akkreditiv gezahlt wird, und bestimmen Betrag, spätestes Verladedatum und die geforderten Dokumente.
- Der Käufer beantragt das Akkreditiv bei seiner Bank; die Bank eröffnet es gegen Kreditlinie oder Sicherheit und übermittelt es in der Regel per SWIFT-Nachricht MT700 an die avisierende Bank.
- Die avisierende Bank zeigt das Akkreditiv dem Verkäufer an. Der Verkäufer prüft die Bedingungen sofort; kann er eine Bedingung nicht erfüllen, verlangt er eine Änderung.
- Der Verkäufer verlädt die Ware und stellt den Dokumentensatz zusammen: Handelsrechnung, Konnossement oder CMR, Packliste, Versicherungszertifikat, Ursprungsnachweis usw.
- Die Dokumente werden der Bank vorgelegt. Nach Artikel 14 UCP 600 muss eine Vorlage, die ein Originaltransportdokument enthält, spätestens 21 Kalendertage nach dem Verladedatum und in jedem Fall vor Ablauf der Gültigkeit des Akkreditivs erfolgen.
- Die Bank prüft die Konformität der Dokumente innerhalb von höchstens fünf Bankarbeitstagen.
- Sind die Dokumente konform, wird gezahlt bzw. beim Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung die Zahlung zum Fälligkeitstermin zugesagt; der Käufer übernimmt die Ware mit den Dokumenten.
Welche Arten von Akkreditiven gibt es?
| Art | Merkmal | Wann wird sie gewählt? |
|---|---|---|
| Unwiderruflich | Kann ohne Zustimmung des Begünstigten weder geändert noch aufgehoben werden. Nach UCP 600 ist ein Akkreditiv auch ohne ausdrückliche Angabe unwiderruflich. | Standardpraxis |
| Bestätigt | Eine zweite Bank verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung. | Wenn das Risiko der eröffnenden Bank oder ihres Landes hoch ist |
| Sichtakkreditiv | Zahlung sofort bei Vorlage konformer Dokumente. | Wenn der Verkäufer sofortige Zahlung wünscht |
| Mit hinausgeschobener Zahlung | Zahlung zu einem bestimmten Fälligkeitstermin. | Verkäufe mit Zahlungsziel für den Käufer |
| Übertragbar | Der Begünstigte kann das Akkreditiv ganz oder teilweise auf einen Zweitbegünstigten übertragen. | Zwischen- und Transithandel |
| Revolvierend | Der in Anspruch genommene Betrag lebt unter bestimmten Bedingungen automatisch wieder auf. | Regelmäßige Teillieferungen |
Warum ist die Dokumentenkonformität entscheidend?
Banken befassen sich mit Dokumenten, nicht mit Waren. Selbst wenn die Ware mangelhaft ist, zahlt die Bank, sofern die Dokumente den Akkreditivbedingungen dem äußeren Anschein nach entsprechen; selbst bei einwandfreier Ware kann sie die Zahlung verweigern, wenn die Dokumente Unstimmigkeiten aufweisen. Die häufigsten Unstimmigkeiten in der Praxis sind:
- Verladung nach dem spätesten Verladedatum oder Vorlage später als 21 Tage,
- Vermerke über Schäden oder unvollständige Verpackung im Konnossement, d. h. ein unreines Dokument,
- eine Warenbeschreibung in der Rechnung, die nicht mit der im Akkreditiv übereinstimmt,
- eine zu niedrige Versicherungssumme; nach UCP 600 muss die Deckung, sofern nicht anders angegeben, mindestens 110 % des CIF- oder CIP-Werts der Ware betragen,
- abweichende Angaben zu Gewicht, Anzahl der Packstücke oder Hafenname in den einzelnen Dokumenten.
Zu den Anforderungen an das Versicherungsdokument siehe den Beitrag Transportversicherungszertifikat, zum Transportdokument den Beitrag Konnossement.
Was unterscheidet das Akkreditiv vom Dokumenteninkasso?
Bei beiden Verfahren laufen die Dokumente über Banken. Der Unterschied liegt im Zahlungsversprechen: Beim Akkreditiv verpflichtet sich die eröffnende Bank zur Zahlung, beim Dokumenteninkasso ist die Bank nur Vermittler – nimmt der Käufer die Dokumente nicht auf, hat der Verkäufer kein Zahlungsversprechen einer Bank in der Hand. Das Akkreditiv ist sicherer, verursacht jedoch höhere Bankgebühren und Sicherheitenbelastung.
Wie unterstützt Voltim Global Sie dabei?
Bei Sendungen mit Akkreditiv prüft Voltim Global vor der Verladung die Dokumente, damit das Transportdokument mit den im Akkreditiv geforderten Formulierungen, dem Hafen bzw. Verladeort und den Daten übereinstimmt. Fragen zum Dokumentensatz werden im Rahmen der Beratung zu Vorschriften behandelt.