DDP (Delivered Duty Paid) ist die Incoterms®-2020-Klausel, bei der der Verkäufer die Ware am benannten Ort im Land des Käufers einfuhrabgefertigt und mit allen bezahlten Einfuhrabgaben einschließlich Zoll und Mehrwertsteuer liefert. Sie ist die Klausel mit den meisten Pflichten für den Verkäufer. Das Entladen vom ankommenden Beförderungsmittel obliegt jedoch dem Käufer, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Was übernimmt der Verkäufer bei DDP?
DDP bildet unter den elf Klauseln der Incoterms® 2020 das genaue Gegenstück zu EXW. Der Verkäufer bringt die Ware von seinem eigenen Lager bis zur Adresse des Käufers und wickelt unterwegs sämtliche behördlichen Formalitäten ab:
- Ausfuhrabfertigung und gegebenenfalls Transitverfahren in Drittländern,
- Haupttransport und die gesamte Fracht bis zum Bestimmungsort,
- Einfuhrabfertigung, Zoll, Mehrwertsteuer und sonstige bei der Einfuhr erhobene Abgaben,
- jegliches Risiko von Schäden und Verlust der Ware bis zum Zeitpunkt der Lieferung.
Das Risiko geht über, wenn die Ware am benannten Ort entladebereit auf dem ankommenden Beförderungsmittel dem Käufer zur Verfügung gestellt wird; die Logik erläutert der Beitrag Gefahrübergang bei den Incoterms. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen; da das Transportrisiko jedoch vollständig bei ihm liegt, ist eine Police in seinem eigenen Interesse.
Warum bereiten Importeurstatus und Mehrwertsteuer Probleme?
Der schwierige Teil bei DDP ist nicht der Transport, sondern die Einfuhranmeldung. In vielen Ländern muss der Anmelder einer Einfuhranmeldung im jeweiligen Land ansässig sein. In der Türkei verlangt Artikel 62 des Zollgesetzes Nr. 4458 (Gümrük Kanunu), dass der Anmelder im Zollgebiet der Türkei ansässig ist, wenn die Anmeldung einer bestimmten Person besondere Pflichten auferlegt. Auch die ICC weist darauf hin, dass es in einigen Ländern ausländischen Personen vollständig untersagt ist, Einfuhrzoll- und Steuerformalitäten zu erledigen.
Die Mehrwertsteuer ist der zweite Knackpunkt. Der Verkäufer zahlt die Einfuhrumsatzsteuer, kann sie aber nur dann als Vorsteuer abziehen, wenn er im betreffenden Land umsatzsteuerlich registriert ist. Ist er das nicht, wird die gezahlte Steuer für den Verkäufer zu reinen Kosten; der Käufer kann sie ebenfalls nicht abziehen, weil sie nicht in seinem Namen gezahlt wurde. Beispiel: Bei einer Maschine, die unter DDP in die Türkei verkauft wird und einen Zollwert von 200.000 Euro hat, ergeben 20 % Mehrwertsteuer auf die um den Zoll erhöhte Bemessungsgrundlage mindestens 40.000 Euro. Wollen die Parteien diese Steuer beim Käufer belassen, sollte der Vertrag eine eindeutige Formulierung wie „DDP, Einfuhrumsatzsteuer zulasten des Käufers“ enthalten; die sauberere Lösung ist oft DAP.
Wann ist DDP riskant?
- Wenn der Verkäufer im Bestimmungsland keine Gesellschaft, keine Umsatzsteuerregistrierung und keinen Vertreter hat, der die Einfuhr in seinem Namen abwickelt.
- Wenn das Produkt im Bestimmungsland eine Lizenz, eine Konformitätsbescheinigung oder eine Vorabgenehmigung benötigt; diese Dokumente werden häufig auf den lokalen Importeur ausgestellt.
- Wenn Unklarheiten bei Zollwert, GTİP-Einreihung (türkische Zolltarifnummer) oder Zusatzabgaben bestehen; nachträglich festgestellte Steuerdifferenzen gehen zulasten des Verkäufers.
- Wenn sich Wartezeiten beim Zoll, Beschau, Lagergeld und Standgeld für das Fahrzeug nur schwer kalkulieren lassen.
DDP oder DAP?
| Kriterium | DDP | DAP |
|---|---|---|
| Einfuhrabfertigung | Verkäufer | Käufer |
| Zoll und Einfuhrumsatzsteuer | Verkäufer | Käufer |
| Ort des Gefahrübergangs | Am Bestimmungsort, entladebereit | Am Bestimmungsort, entladebereit |
| Ansässigkeit im Bestimmungsland erforderlich | Für den Verkäufer ja | Nein |
| Geeignet, wenn | der Verkäufer im Zielland vertreten ist | Haus-zu-Haus-Transport, Zoll beim Käufer |
Bei der Entscheidung zwischen beiden Klauseln lohnt es sich, die Beiträge Unterschied zwischen DAP und DDP und Lieferbedingung DAP zusammen zu lesen.
Wie wird DDP im Vertrag formuliert?
Der Bestimmungsort sollte nicht nur mit dem Städtenamen, sondern mit der vollständigen Adresse angegeben werden: „DDP, Lager des Käufers, [vollständige Adresse], Incoterms® 2020“. Soll das Entladen beim Verkäufer liegen, eine der Einfuhrabgaben ausgenommen oder die Wartezeit beim Zoll begrenzt werden, wird dies in gesonderten Sätzen festgehalten. Die Incoterms-Klauseln regeln nur Lieferung, Kosten- und Gefahrenverteilung; Eigentumsübergang und Zahlungsbedingungen bleiben den übrigen Vertragsbestimmungen überlassen.
Wie unterstützt Voltim Global dabei?
Voltim Global klärt bei der Planung einer Haus-zu-Haus-Lieferung bereits in der Angebotsphase, in wessen Namen die Einfuhranmeldung abgegeben wird und bei welcher Partei die Abgaben verbleiben. Die Verzollung im Bestimmungsland wird mit Unterstützung von Vertragszollagenten in den Transportplan eingebunden.