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Steuern & Befreiungen

Steuern & Befreiungen

Steuer- und Befreiungs-Management

Die Kostenstruktur des Außenhandels umfasst Zoll, MwSt, Verbrauchsteuern und zusätzliche fiskalische Lasten. Voltim minimiert Ihre Steuerlast durch korrekte Regime-Wahl und richtige Befreiungs-Nutzung.

Verwaltete Regime und Befreiungen

  • Aktive Veredelung (IPR): Steuerbefreiung bei Importen für Export
  • Passive Veredelung: Im Ausland verarbeitete Waren bei Rückkehr
  • Temporärer Import: Ausstellungen, Demos, Reparaturen
  • Investitions-Anreiz-Zertifikate: Maschinen- und Geräte-Befreiungen
  • MwSt-Erstattung: Erstattung bei Exporten und Steuer-aufgeschobenen Verkäufen
  • Tarif-Befreiungen: Antidumping, Schutz, zusätzliche fiskalische Befreiungen
  • Steuer-Neufestsetzung: Einsprüche gegen falsche Bemessungen

Präferenz-Ursprung und Handelsabkommen

EU-Gemeinschafts-Präferenz-Ursprung, Türkei-UK-FTA, Türkei-EFTA, Türkei-Südkorea-FTA — bei korrekter Nutzung können Zölle vollständig entfallen oder erheblich reduziert werden. Voltims Compliance-Team empfiehlt die optimale Ursprungs-Strategie. Details in der Compliance-Beratung.

Erstattungs- und Korrektur-Prozesse

  • MwSt-Erstattungs-Tracking und Aktenvorbereitung
  • Korrektur-Anträge bei falschen Steuer-Veranlagungen
  • Antidumping-Befreiungs-Anträge
  • Tarif-Klassifizierungs-Einsprüche
  • Vor-Gerichts-Vergleichsverfahren

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Häufig gestellte Fragen

Was ist die Aktive Veredelung (IPR) und welchen Vorteil bietet sie?
Die Aktive Veredelung (IPR) ist ein Zollregime, das Steuerbefreiung bei Importen für den Export gewährt. Vormaterialien, die zur Herstellung später exportierter Waren eingeführt werden, können im Rahmen dieses Regimes unter Nutzung der Befreiung importiert werden. Voltim verwaltet neben der Aktiven Veredelung auch die Passive Veredelung und den Temporären Import für Ausstellungen, Demos und Reparaturen und minimiert Ihre Steuerlast durch korrekte Regime-Wahl.
Welche Steuerregime und Befreiungen verwaltet Voltim?
Voltim verwaltet die Aktive Veredelung (IPR), die Passive Veredelung, den Temporären Import für Ausstellungen, Demos und Reparaturen, Maschinen- und Geräte-Befreiungen im Rahmen von Investitions-Anreiz-Zertifikaten, die MwSt-Erstattung bei Exporten und Steuer-aufgeschobenen Verkäufen sowie Tarif-Befreiungen bei Antidumping-, Schutz- und zusätzlichen fiskalischen Abgaben. Hinzu kommt die Steuer-Neufestsetzung mit Einsprüchen gegen falsche Bemessungen. Ziel ist es, Ihre Steuerlast durch korrekte Regime-Wahl und richtige Befreiungs-Nutzung zu minimieren.
Wie funktioniert die MwSt-Erstattung bei Exporten?
Die MwSt-Erstattung ermöglicht die Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei Exporten und Steuer-aufgeschobenen Verkäufen. Voltim unterstützt diesen Prozess mit MwSt-Erstattungs-Tracking und Aktenvorbereitung: Die erforderlichen Unterlagen werden vollständig zusammengestellt, die Erstattungsakte wird vorbereitet und der Antrag bis zum Abschluss verfolgt. So bleibt die Mehrwertsteuer, ein wesentlicher Bestandteil der Kostenstruktur des Außenhandels, keine dauerhafte Belastung Ihrer Operationen.
Können Zölle durch Handelsabkommen und Präferenz-Ursprung gesenkt werden?
Ja. Abkommen wie der EU-Gemeinschafts-Präferenz-Ursprung, das Türkei-UK-FTA, Türkei-EFTA und das Türkei-Südkorea-FTA können bei korrekter Nutzung Zölle vollständig entfallen lassen oder erheblich reduzieren. Der Präferenz-Ursprung setzt voraus, dass die Erfüllung der Ursprungsbedingungen ordnungsgemäß nachgewiesen wird. Voltims Compliance-Team empfiehlt für jedes Produkt die optimale Ursprungs-Strategie und stellt die korrekte Anwendung der Befreiung sicher.
Was kann bei einer falschen Steuer-Veranlagung oder fehlerhaften Erhebung getan werden?
Gegen eine falsche Steuer-Veranlagung kann ein Einspruchs- und Korrektur-Verfahren eingeleitet werden. Voltim bereitet in diesem Rahmen Korrektur-Anträge bei falschen Steuer-Veranlagungen vor, führt Tarif-Klassifizierungs-Einsprüche, stellt Antidumping-Befreiungs-Anträge und begleitet Vor-Gerichts-Vergleichsverfahren. So können finanzielle Belastungen aus fehlerhafter Besteuerung korrigiert werden, bevor der Fall vor Gericht geht.

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