ICC (A), (B) und (C) sind die drei Deckungsstufen der Institute Cargo Clauses. (A) deckt alle physischen Verluste und Schäden außer den ausdrücklich genannten Ausschlüssen. (B) ergänzt die schweren Unfälle aus (C) um Erdbeben, Blitzschlag, Wassereintritt und beim Verladen herabgefallene Packstücke. (C) umfasst nur große Unfälle wie Feuer, Sinken, Kollision und Umkippen.
Warum folgen die drei Klauseln einer unterschiedlichen Logik?
Die Institute Cargo Clauses sind auf dem Londoner Versicherungsmarkt entwickelte Standardbedingungen, die weltweit dem Großteil der Warentransportpolicen zugrunde liegen. Der aktuelle Text ist die Fassung vom 1. Januar 2009; in manchen Policen findet sich noch die Fassung von 1982. (A) beruht auf dem Prinzip „alle Gefahren“: Jeder plötzliche, von außen einwirkende Schaden, der in der Police nicht als Ausschluss aufgeführt ist, ist gedeckt. (B) und (C) beruhen dagegen auf dem Prinzip der „benannten Gefahren“: Gedeckt sind nur die in der Liste aufgeführten Ereignisse.
Dieser Unterschied verändert auch die Beweislast. Bei (A) genügt es, wenn der Versicherte zeigt, dass der Schaden während des Transports entstanden ist; den Ausschluss muss der Versicherer beweisen. Bei (B) und (C) muss der Versicherte nachweisen, dass der Schaden auf eines der aufgeführten Ereignisse zurückgeht.
Vergleich der Deckung Klausel für Klausel
| Gefahr | ICC (A) | ICC (B) | ICC (C) |
|---|---|---|---|
| Feuer, Explosion | Ja | Ja | Ja |
| Strandung, Sinken, Kentern des Schiffes | Ja | Ja | Ja |
| Umkippen, Entgleisen des Landfahrzeugs | Ja | Ja | Ja |
| Kollision des Beförderungsmittels mit einem Gegenstand außer Wasser | Ja | Ja | Ja |
| Entladung in einem Nothafen | Ja | Ja | Ja |
| Aufopferung bei Großer Haverei, Seewurf | Ja | Ja | Ja |
| Erdbeben, Vulkanausbruch, Blitzschlag | Ja | Ja | Nein |
| Überbordspülen der Ladung durch Wellen | Ja | Ja | Nein |
| Eindringen von See-, Binnensee- oder Flusswasser in Laderaum, Container oder Lager | Ja | Ja | Nein |
| Totalverlust eines Packstücks, das beim Laden oder Löschen über Bord fällt oder fallen gelassen wird | Ja | Ja | Nein |
| Diebstahl, Teildiebstahl, Nichtauslieferung | Ja | Nein | Nein |
| Bruch, Quetschung, Regen- und Süßwassernässe, Umschlagschäden | Ja | Nein | Nein |
| Vorsätzliche Beschädigung durch Dritte | Ja | Mit Zusatzklausel | Mit Zusatzklausel |
Der Beitrag zur Großen Haverei und Bergungskosten werden in allen drei Klauseln erstattet.
Welche Ausschlüsse gelten für alle drei Klauseln?
- Vorsätzliches Fehlverhalten des Versicherten.
- Gewöhnliche Leckage, gewöhnlicher Gewichts- oder Volumenverlust, gewöhnliche Abnutzung.
- Unzureichende oder ungeeignete Verpackung und Stauung.
- Verderb aufgrund der natürlichen Beschaffenheit der Ware.
- Verzögerung und daraus entstehende Schäden.
- Insolvenz oder finanzieller Verzug des Schiffseigners oder -betreibers.
- Nukleare und radioaktive Waffen; Kriegs- und Streikrisiken werden über eigene Klauseln versichert.
Wie die Kriegs- und Streikdeckung funktioniert, erläutert der Beitrag Kriegs- und Streikklauseln; weitere häufige Ausschlüsse in Policen beschreibt der Beitrag Was die Warentransportversicherung nicht deckt.
Welcher Zusammenhang besteht mit den Incoterms?
In den Incoterms 2020 liegt die Pflicht zum Abschluss einer Versicherung nur bei zwei Klauseln beim Verkäufer. Bei CIF ist die Mindestdeckung ICC (C), bei CIP ICC (A). In beiden Klauseln muss die Versicherungssumme mindestens 110 % des Vertragswerts betragen. Bei CIF können die Parteien eine weitergehende Deckung vereinbaren; wird dies nicht festgehalten, ist der Käufer nur gegen große Unfälle geschützt. Einzelheiten im Beitrag Unterschied zwischen CIF und CIP.
Welche Klausel für welche Ladung?
- ICC (C): Ladungen mit geringem Bruch- oder Diebstahlrisiko und niedrigem Wert im Verhältnis zum Gewicht, etwa Schüttkohle, Schrott oder Sand.
- ICC (B): Ladungen an Deck oder mit Wasserrisiko, die aber nicht zerbrechlich sind; Stahlprofile, Schnittholz.
- ICC (A): Maschinen, Elektronik, Arzneimittel, Textilien, Projektausrüstung; jede Ladung mit Umschlag- und Diebstahlrisiko.
Der Prämienunterschied ist meist kleiner als der Deckungsunterschied; vor allem bei Container- und Stückgut lässt die Wahl von (C) die häufigsten Schadensarten ungedeckt. Zu Deckungswahl und Policengestaltung können Sie die Seite Warentransportversicherung heranziehen.
Häufige Fragen
Sind ICC (A) und All Risk dasselbe?
Können ICC-Klauseln auch im Straßentransport verwendet werden?
Werden Regenschäden in einer ICC-(B)-Police ersetzt?
Quellen
- ICC – Incoterms® 2020 (Deckung ICC (C) bei CIF, ICC (A) bei CIP)
- Emtea Nakliyat Sigortası Genel Şartları (11.05.2002) – Lexpera
- Lloyd's Market Association / IUA – Institute Cargo Clauses (A), (B), (C) 1/1/09