Angebot
Soziale Medien

Was sind begrenzte Mengen (LQ) im ADR?

Zuletzt aktualisiert:

Kurzantwort — Begrenzte Mengen (LQ)

Begrenzte Mengen (LQ) bedeutet, dass gefährliche Güter, die den in Spalte 7a der ADR-Tabelle A angegebenen Grenzwert je Innenverpackung nicht überschreiten, in schwarz-weiß mit LQ gekennzeichneten Versandstücken von einem Großteil der ADR-Vorschriften befreit befördert werden. Ein Versandstück darf höchstens 30 kg brutto wiegen; befördert ein Fahrzeug über 12 Tonnen insgesamt mehr als 8 Tonnen LQ-Ladung, wird es vorn und hinten gekennzeichnet.

Wo steht der LQ-Grenzwert?

Die je Innenverpackung zulässige Höchstmenge für jede UN-Nummer steht in Spalte 7a der ADR-Tabelle A. Ein Stoff, bei dem in dieser Spalte „0“ steht, darf nicht als LQ befördert werden. Dieselbe UN-Nummer kann je nach Verpackungsgruppe unterschiedliche Grenzwerte haben:

UNStoffVerpackungsgruppeLQ-Grenzwert (7a)EQ-Code (7b)
1263FarbeI500 mlE3
1263FarbeII5 LE2
1263FarbeIII5 LE1
1203BenzinII1 LE2
1950Druckgaspackung, entzündbar–1 LE0
3480Lithium-Ionen-Batterie–0 (kein LQ)E0

Der Grenzwert gilt nicht für das äußere Versandstück, sondern für die Innenverpackung. In ein Versandstück können mehrere 5-Liter-Dosen Farbe der VG II gepackt werden; begrenzend ist, dass das Versandstück 30 kg brutto nicht überschreitet.

Verpackungs- und Kennzeichnungsregeln

  • Der Stoff kommt in eine Innenverpackung, die Innenverpackung in eine geeignete Außenverpackung; das Versandstück muss keine UN-zugelassene Verpackung sein, aber die allgemeinen Festigkeitsanforderungen nach ADR 4.1.1 erfüllen.
  • Das Bruttogewicht des Versandstücks beträgt höchstens 30 kg. Bei mit Stretch- oder Schrumpffolie umwickelten Trays sinkt die Grenze auf 20 kg.
  • Zerbrechliche Innenverpackungen wie Glas oder Porzellan werden durch eine Zwischenverpackung geschützt.
  • Das LQ-Kennzeichen ist ein um 45 Grad gedrehtes Quadrat: oberes und unteres Dreieck schwarz, mittleres Band weiß. Die Seitenlänge beträgt mindestens 100 mm und kann bei kleinen Versandstücken auf bis zu 50 mm verkleinert werden.
  • Das für den Lufttransport vorgesehene Kennzeichen mit dem Buchstaben „Y“ in der Mitte wird auch auf der Straße akzeptiert.
  • Werden LQ-Versandstücke in einer Umverpackung (Overpack) zusammengefasst und sind die Kennzeichen nicht sichtbar, wird auf der Umverpackung „OVERPACK“ in mindestens 12 mm hohen Buchstaben angebracht und das LQ-Kennzeichen wiederholt.

Welche Pflichten entfallen bei LQ und welche bleiben?

ADR 3.4.1 zählt die bei LQ-Ladungen anzuwendenden Vorschriften einzeln auf; nicht aufgeführte gelten nicht. In der Praxis entfallen Gefahrzettel, UN-zugelassene Verpackung, ADR-Beförderungspapier, schriftliche Weisungen, ADR-Fahrzeugausrüstung und SRC5-Fahrerbescheinigung. LQ-Versandstücke werden auch nicht in die 1000-Punkte-Berechnung nach 1.1.3.6 einbezogen. Bestehen bleiben dagegen die Klassifizierungsregeln, die Unterweisung des Personals nach ADR 1.3, Zusammenladeverbote mit explosiven Stoffen sowie die Regeln zu Stauung und Ladungssicherung. Außerdem muss der Absender dem Beförderer vor der Beförderung die Gesamtbruttomasse der LQ-Ladung in nachvollziehbarer Form mitteilen, etwa per E-Mail oder Vermerk auf dem Lieferschein (ADR 3.4.12).

Wie funktioniert die 8-Tonnen-Schwelle?

Überschreitet in einer Beförderungseinheit mit einer Höchstmasse über 12 Tonnen die Gesamtbruttomasse der LQ-Versandstücke 8 Tonnen, wird vorn und hinten am Fahrzeug ein LQ-Kennzeichen von mindestens 250 × 250 mm angebracht. Bei Containern wird das Kennzeichen an allen vier Seiten angebracht. Befinden sich im Fahrzeug weitere gefährliche Güter, die eine orangefarbene Tafel erfordern, genügt die orangefarbene Tafel allein. Werden keine LQ-Güter befördert, wird das Kennzeichen entfernt oder abgedeckt. LQ-Ladungen über 8 Tonnen dürfen außerdem keine Tunnel der Kategorie E durchfahren; die Bedeutung der Codes erklärt der Beitrag ADR-Tunnelbeschränkungscode.

Unterschied zwischen LQ und freigestellten Mengen (EQ)

KriteriumBegrenzte Mengen (LQ)Freigestellte Mengen (EQ)
Spalte in Tabelle A7a7b (Code E0–E5)
Grenze je InnenverpackungJe nach Stoff; bei den meisten Stoffen höchstens 5 L oder 5 kg30 g / 30 ml (E1–E3), 1 g / 1 ml (E4–E5)
Grenze je Außenverpackung30 kg bruttoJe nach Code 300 bis 1.000 g oder ml netto
Typische VerwendungFarben im Einzelhandel, Druckgaspackungen, ReinigungsmittelMuster, Laborchemikalien

Häufige Fehler

  • Bei der Teilladungsbeförderung die LQ-Versandstücke verschiedener Absender nicht zusammenrechnen; die 8-Tonnen-Schwelle wird je Fahrzeug berechnet.
  • Bei Sendungen mit Druckgaspackungen und Farben auf LQ vertrauen, ohne das Volumen der Innenverpackung zu prüfen; die Einstufung der Produkte erläutert der Beitrag Fallen Farben und Druckgaspackungen unter das ADR?.
  • Auf LQ-Versandstücke zusätzlich Klassenzettel kleben; das ist unnötig und sorgt bei Kontrollen für Verwirrung.
  • Bei Sendungen mit Seeabschnitt nur auf das ADR schauen; die LQ-Regeln und Anmeldepflichten des IMDG-Codes gelten ebenfalls.

Häufige Fragen

Ist für LQ-Ladungen ein Beförderungspapier erforderlich?
Das Beförderungspapier für gefährliche Güter nach Abschnitt 5.4.1 ADR wird bei LQ-Ladungen nicht verlangt. Der Absender muss dem Beförderer jedoch vor der Beförderung die Gesamtbruttomasse der als LQ versandten Güter in nachvollziehbarer Weise mitteilen. Diese Information ermöglicht dem Beförderer die Kontrolle der 8-Tonnen-Schwelle und der Tunnelbeschränkung. Hat die Sendung einen Seeabschnitt, ist nach dem IMDG-Code eine gesonderte Erklärung erforderlich.
Braucht ein Fahrer, der LQ befördert, eine SRC5-Bescheinigung?
Nein. Bei LQ-Ladungen gilt die Pflicht zur Fahrerschulungsbescheinigung nach Abschnitt 8.2 ADR nicht. Verpflichtend ist dagegen, dass Fahrer und Verladepersonal eine ihrer Tätigkeit entsprechende Sensibilisierungsunterweisung nach ADR 1.3 erhalten. Befinden sich im Fahrzeug außer LQ weitere gefährliche Güter, die 1000 Punkte überschreiten, ist SRC5 erforderlich; zur Bescheinigung siehe den Beitrag SRC5-Fahrerbescheinigung.
Welche Stoffe dürfen überhaupt nicht als LQ befördert werden?
Stoffe, bei denen in Spalte 7a der Tabelle A „0“ steht, dürfen nicht als LQ befördert werden. Dazu gehören Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien, viele giftige Stoffe der Verpackungsgruppe I und der Großteil der Klasse 1. Für diese Stoffe gelten die Mengenfreistellung nach 1.1.3.6 oder die vollständigen ADR-Vorschriften; Einzelheiten im Beitrag ADR-Beförderungskategorie.

Veröffentlicht: 01.11.2026 · Voltim Global