Begrenzte Mengen (LQ) bedeutet, dass gefährliche Güter, die den in Spalte 7a der ADR-Tabelle A angegebenen Grenzwert je Innenverpackung nicht überschreiten, in schwarz-weiß mit LQ gekennzeichneten Versandstücken von einem Großteil der ADR-Vorschriften befreit befördert werden. Ein Versandstück darf höchstens 30 kg brutto wiegen; befördert ein Fahrzeug über 12 Tonnen insgesamt mehr als 8 Tonnen LQ-Ladung, wird es vorn und hinten gekennzeichnet.
Wo steht der LQ-Grenzwert?
Die je Innenverpackung zulässige Höchstmenge für jede UN-Nummer steht in Spalte 7a der ADR-Tabelle A. Ein Stoff, bei dem in dieser Spalte „0“ steht, darf nicht als LQ befördert werden. Dieselbe UN-Nummer kann je nach Verpackungsgruppe unterschiedliche Grenzwerte haben:
| UN | Stoff | Verpackungsgruppe | LQ-Grenzwert (7a) | EQ-Code (7b) |
|---|---|---|---|---|
| 1263 | Farbe | I | 500 ml | E3 |
| 1263 | Farbe | II | 5 L | E2 |
| 1263 | Farbe | III | 5 L | E1 |
| 1203 | Benzin | II | 1 L | E2 |
| 1950 | Druckgaspackung, entzündbar | – | 1 L | E0 |
| 3480 | Lithium-Ionen-Batterie | – | 0 (kein LQ) | E0 |
Der Grenzwert gilt nicht für das äußere Versandstück, sondern für die Innenverpackung. In ein Versandstück können mehrere 5-Liter-Dosen Farbe der VG II gepackt werden; begrenzend ist, dass das Versandstück 30 kg brutto nicht überschreitet.
Verpackungs- und Kennzeichnungsregeln
- Der Stoff kommt in eine Innenverpackung, die Innenverpackung in eine geeignete Außenverpackung; das Versandstück muss keine UN-zugelassene Verpackung sein, aber die allgemeinen Festigkeitsanforderungen nach ADR 4.1.1 erfüllen.
- Das Bruttogewicht des Versandstücks beträgt höchstens 30 kg. Bei mit Stretch- oder Schrumpffolie umwickelten Trays sinkt die Grenze auf 20 kg.
- Zerbrechliche Innenverpackungen wie Glas oder Porzellan werden durch eine Zwischenverpackung geschützt.
- Das LQ-Kennzeichen ist ein um 45 Grad gedrehtes Quadrat: oberes und unteres Dreieck schwarz, mittleres Band weiß. Die Seitenlänge beträgt mindestens 100 mm und kann bei kleinen Versandstücken auf bis zu 50 mm verkleinert werden.
- Das für den Lufttransport vorgesehene Kennzeichen mit dem Buchstaben „Y“ in der Mitte wird auch auf der Straße akzeptiert.
- Werden LQ-Versandstücke in einer Umverpackung (Overpack) zusammengefasst und sind die Kennzeichen nicht sichtbar, wird auf der Umverpackung „OVERPACK“ in mindestens 12 mm hohen Buchstaben angebracht und das LQ-Kennzeichen wiederholt.
Welche Pflichten entfallen bei LQ und welche bleiben?
ADR 3.4.1 zählt die bei LQ-Ladungen anzuwendenden Vorschriften einzeln auf; nicht aufgeführte gelten nicht. In der Praxis entfallen Gefahrzettel, UN-zugelassene Verpackung, ADR-Beförderungspapier, schriftliche Weisungen, ADR-Fahrzeugausrüstung und SRC5-Fahrerbescheinigung. LQ-Versandstücke werden auch nicht in die 1000-Punkte-Berechnung nach 1.1.3.6 einbezogen. Bestehen bleiben dagegen die Klassifizierungsregeln, die Unterweisung des Personals nach ADR 1.3, Zusammenladeverbote mit explosiven Stoffen sowie die Regeln zu Stauung und Ladungssicherung. Außerdem muss der Absender dem Beförderer vor der Beförderung die Gesamtbruttomasse der LQ-Ladung in nachvollziehbarer Form mitteilen, etwa per E-Mail oder Vermerk auf dem Lieferschein (ADR 3.4.12).
Wie funktioniert die 8-Tonnen-Schwelle?
Überschreitet in einer Beförderungseinheit mit einer Höchstmasse über 12 Tonnen die Gesamtbruttomasse der LQ-Versandstücke 8 Tonnen, wird vorn und hinten am Fahrzeug ein LQ-Kennzeichen von mindestens 250 × 250 mm angebracht. Bei Containern wird das Kennzeichen an allen vier Seiten angebracht. Befinden sich im Fahrzeug weitere gefährliche Güter, die eine orangefarbene Tafel erfordern, genügt die orangefarbene Tafel allein. Werden keine LQ-Güter befördert, wird das Kennzeichen entfernt oder abgedeckt. LQ-Ladungen über 8 Tonnen dürfen außerdem keine Tunnel der Kategorie E durchfahren; die Bedeutung der Codes erklärt der Beitrag ADR-Tunnelbeschränkungscode.
Unterschied zwischen LQ und freigestellten Mengen (EQ)
| Kriterium | Begrenzte Mengen (LQ) | Freigestellte Mengen (EQ) |
|---|---|---|
| Spalte in Tabelle A | 7a | 7b (Code E0–E5) |
| Grenze je Innenverpackung | Je nach Stoff; bei den meisten Stoffen höchstens 5 L oder 5 kg | 30 g / 30 ml (E1–E3), 1 g / 1 ml (E4–E5) |
| Grenze je Außenverpackung | 30 kg brutto | Je nach Code 300 bis 1.000 g oder ml netto |
| Typische Verwendung | Farben im Einzelhandel, Druckgaspackungen, Reinigungsmittel | Muster, Laborchemikalien |
Häufige Fehler
- Bei der Teilladungsbeförderung die LQ-Versandstücke verschiedener Absender nicht zusammenrechnen; die 8-Tonnen-Schwelle wird je Fahrzeug berechnet.
- Bei Sendungen mit Druckgaspackungen und Farben auf LQ vertrauen, ohne das Volumen der Innenverpackung zu prüfen; die Einstufung der Produkte erläutert der Beitrag Fallen Farben und Druckgaspackungen unter das ADR?.
- Auf LQ-Versandstücke zusätzlich Klassenzettel kleben; das ist unnötig und sorgt bei Kontrollen für Verwirrung.
- Bei Sendungen mit Seeabschnitt nur auf das ADR schauen; die LQ-Regeln und Anmeldepflichten des IMDG-Codes gelten ebenfalls.