Das ADR teilt gefährliche Güter in 9 Hauptklassen ein: explosive Stoffe, Gase, entzündbare flüssige Stoffe, entzündbare feste Stoffe, entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide, giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe, radioaktive Stoffe, ätzende Stoffe sowie verschiedene gefährliche Stoffe. Da die Klassen 4, 5 und 6 in Unterklassen gegliedert sind, verwendet der ADR-Text insgesamt 13 Klassennummern; jede hat ihren eigenen Gefahrzettel.
Warum ist die Klassifizierung der erste Schritt?
Mit welcher Verpackung, mit welchem Fahrzeug, mit welchen Dokumenten und bis zu welcher Menge freigestellt ein Stoff befördert werden darf, hängt von seiner Klasse ab. Teil 2 des ADR definiert die Kriterien jeder Klasse; anhand dieser Kriterien und der Prüfdaten wird der Stoff einer UN-Nummer zugeordnet. Tabelle A zeigt für diese UN-Nummer Klasse, Verpackungsgruppe, Gefahrzettel und alle Sondervorschriften in einer Zeile. Die Klassifizierung liegt in der Verantwortung des Absenders; die Angaben stammen in der Regel aus Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts.
Die 9 Klassen und ihre Unterteilungen
| Klasse | Umfang | Beispielstoffe | Gefahrzettel |
|---|---|---|---|
| 1 | Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff. 1.1 Massenexplosion, 1.2 Splitter- und Wurfstückgefahr, 1.3 Brand und geringe Explosionsgefahr, 1.4 geringe Gefahr, 1.5 sehr unempfindliche Stoffe mit Massenexplosionsgefahr, 1.6 extrem unempfindliche Gegenstände | Munition, Dynamit, Feuerwerkskörper, Airbag-Treibsätze | Orangefarbener Grund, explodierende Bombe; bei 1.4–1.6 Ziffer |
| 2 | Gase. Als Gefahrzettel 2.1 entzündbar, 2.2 nicht entzündbar und nicht giftig, 2.3 giftig | LPG, Acetylen; Stickstoff, Argon; Chlor, Ammoniak | Rote Flamme; grüne Gasflasche; weißer Totenkopf |
| 3 | Entzündbare flüssige Stoffe | Benzin, Diesel, Alkohol, lösemittelhaltige Farbe | Roter Grund, Flamme |
| 4.1 / 4.2 / 4.3 | Entzündbare feste Stoffe und selbstzersetzliche Stoffe / selbstentzündliche Stoffe / Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln | Schwefel, Streichhölzer / weißer Phosphor / Calciumcarbid, Natrium | Rot-weiß gestreift / oben weiß, unten rot / blau |
| 5.1 / 5.2 | Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe / organische Peroxide | Ammoniumnitrat, Wasserstoffperoxid / Polymerisationsinitiatoren | Gelb, Flamme über Kreis / oben rot, unten gelb |
| 6.1 / 6.2 | Giftige Stoffe / ansteckungsgefährliche Stoffe | Cyanide, bestimmte Pflanzenschutzmittel / Patientenproben, medizinische Abfälle | Weiß, Totenkopf / Biogefährdung |
| 7 | Radioaktive Stoffe | Medizinische Isotope, Strahlenquellen für die industrielle Radiografie, Kernbrennstoff | Strahlenwarnzeichen (Trefoil); 7A, 7B, 7C, 7E |
| 8 | Ätzende Stoffe | Schwefelsäure, Natriumhydroxid, Batteriesäure | Oben weiß, unten schwarz |
| 9 | Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände | Lithiumbatterien, umweltgefährdende Stoffe, Asbest | Sieben senkrechte schwarze Streifen; 9A für Batterien |
Bei Gasen verwendet das ADR die Unterscheidung 2.1/2.2/2.3 für die Gefahrzettel; bei der Klassifizierung kommen dagegen Buchstabencodes wie A (erstickend), O (oxidierend), F (entzündbar), T (giftig) und deren Kombinationen (TF, TC, TOC) vor. Bei explosiven Stoffen wird der Unterklassennummer ein Buchstabe der Verträglichkeitsgruppe von A bis S angefügt, z. B. 1.4S. Gefahrzettel auf Versandstücken messen mindestens 100 mm × 100 mm, Großzettel (Placards) an Fahrzeugen und Containern mindestens 250 mm × 250 mm.
Was gilt, wenn ein Stoff mehrere Gefahren aufweist?
Viele Stoffe weisen mehr als eine Gefahr auf. Acrylnitril ist sowohl entzündbar als auch giftig; es gehört zur Klasse 3 mit der Nebengefahr 6.1. In diesem Fall trägt das Versandstück zwei Gefahrzettel. Welche Gefahr als Hauptklasse gilt, bestimmt die Tabelle der überwiegenden Gefahr in 2.1.3.10 ADR. Einige Klassen wie radioaktive Stoffe, organische Peroxide und explosive Stoffe haben stets Vorrang.
Ist die Verpackungsgruppe dasselbe wie die Klasse?
Nein. Die Klasse beschreibt die Art der Gefahr, die Verpackungsgruppe ihren Grad: VG I hohe, VG II mittlere, VG III geringe Gefahr. Innerhalb derselben Klasse 3 gehört Benzin zur VG II, Diesel zur VG III, und dieser Unterschied verändert Verpackungswahl und Freistellungsgrenzen. Einzelheiten im Beitrag Verpackungsgruppe. Klassenspezifische Regeln werden in eigenen Beiträgen behandelt, etwa Klasse 7 – radioaktive Stoffe und Klasse 9 – verschiedene gefährliche Stoffe.
Häufige Fehler
- Das GHS-Piktogramm auf dem Produktetikett für einen ADR-Gefahrzettel zu halten. Beide dienen unterschiedlichen Zwecken und sehen unterschiedlich aus.
- Den Gefahrzettel für die Nebengefahr zu vergessen; dann kann das Einsatzteam die zweite Gefahr des Stoffes am Versandstück nicht erkennen.
- Klasse 9 als „unbedeutend“ abzutun und Lithiumbatterie-Sendungen wie normales Stückgut zu verladen.
- Beim Zusammenladen verschiedener Klassen in einem Fahrzeug die Zusammenladeverbote nicht zu prüfen.
Ob verschiedene Klassen im selben Fahrzeug zusammengeladen werden dürfen, ist eine der ersten Fragen bei der Planung von Gefahrguttransporten.