ADR-Klasse 9 umfasst Stoffe und Gegenstände, die unter keine der anderen acht Klassen fallen, aber während der Beförderung eine Gefahr darstellen. Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien, umweltgefährdende Stoffe (UN 3077, UN 3082), Asbest, in erwärmtem Zustand beförderte Stoffe, Airbag-Gasgeneratoren und genetisch veränderte Organismen gehören zu dieser Klasse. Der Gefahrzettel zeigt in der oberen Hälfte sieben senkrechte schwarze Streifen.
Warum heißt Klasse 9 „verschiedene“?
Klasse 9 ist eine Restklasse: Hier werden Stoffe zusammengefasst, die nicht explodieren, keine entzündbaren Flüssigkeiten oder Gase sind und nicht als giftig oder ätzend gelten, bei einem Unfall oder Brand aber dennoch ein Risiko darstellen. Das ADR gruppiert diese Stoffe nach Klassifizierungscodes:
| Code | Gruppe | Beispiel-UN-Nummern |
|---|---|---|
| M1 | Stoffe, die beim Einatmen als Feinstaub die Gesundheit gefährden können | Asbest (UN 2212, UN 2590) |
| M2 | Stoffe und Gegenstände, die im Brandfall Dioxine bilden können | PCB-haltige Flüssigkeiten (UN 2315) |
| M3 | Stoffe, die entzündbare Dämpfe abgeben | Polymerkügelchen, verschäumbar (UN 2211) |
| M4 | Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien | UN 3090, 3091, 3480, 3481, 3536; mit ADR 2025 UN 3551, 3552 |
| M5 | Rettungsmittel | Aufblasbare Rettungsflöße (UN 2990), Airbag-Gasgeneratoren (UN 3268) |
| M6–M8 | Umweltgefährdende Stoffe, GVO und GVM | UN 3077 (fest), UN 3082 (flüssig), UN 3245 |
| M9–M10 | In erwärmtem Zustand beförderte Stoffe | UN 3257 (flüssig, mindestens 100 °C), UN 3258 (fest, mindestens 240 °C) |
| M11 | Sonstige gefährliche Stoffe, die keiner anderen Klasse zugeordnet sind | Besondere Eintragungen in Tabelle A |
Trockeneis (UN 1845) ist ein Sonderfall. Es unterliegt nicht dem ADR; es gelten lediglich die Lüftungs- und Warnvorschriften des Abschnitts 5.5.3.
Welche Gefahrzettel und Kennzeichen werden verwendet?
- Gefahrzettel Klasse 9: Weißer Grund mit sieben senkrechten schwarzen Streifen in der oberen Hälfte.
- Gefahrzettel 9A: Für Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien; in der unteren Hälfte befinden sich eine Batteriegruppe und das Symbol einer brennenden Zelle.
- Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe: Symbol mit abgestorbenem Baum und totem Fisch. Es wird für jeden Stoff verwendet, der die Umweltkriterien erfüllt, unabhängig von seiner Klasse.
- Kennzeichen für erwärmte Stoffe: Thermometersymbol; vorgeschrieben an Tankfahrzeugen und speziell ausgerüsteten Fahrzeugen, die Stoffe befördern, die flüssig bei 100 °C oder fest bei 240 °C und darüber transportiert werden (z. B. UN 3257, UN 3258).
- Kennzeichen für Lithiumbatterien: UN-Nummer in einem rot schraffierten Rahmen; wird bei freigestellten Sendungen kleiner Batterien verwendet.
Was wird für das Fahrzeug benötigt?
Die meisten Stoffe der Klasse 9 gehören zur Beförderungskategorie 3: Bis insgesamt 1.000 kg bzw. Liter je Fahrzeug sind orangefarbene Tafel, ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers und schriftliche Weisungen nicht erforderlich. Lithium-Ionen-Batterien der UN 3480 gehören dagegen zur Kategorie 2, die Grenze sinkt auf 333 kg. Die Berechnungsmethode erläutert der Beitrag Beförderungskategorie und 1000-Punkte-Regel. Wird die Grenze überschritten, sind orangefarbene Tafel, Fahrerbescheinigung, Fahrzeugausrüstung und schriftliche Weisungen Pflicht. Bei Tank- und Schüttguttransporten steht auf der orangefarbenen Tafel für umweltgefährdende Stoffe die 90 und für erwärmte Stoffe die 99 als Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr.
Häufige Freistellungen
- Sondervorschrift 375: UN 3077 und UN 3082 in Einzel- oder Innenverpackungen mit höchstens 5 kg bzw. 5 Litern unterliegen nicht dem ADR; die Verpackung muss die allgemeinen Sicherheitsanforderungen erfüllen.
- Sondervorschrift 188: Kleine Lithiumbatterien (bei Lithium-Ionen Zelle 20 Wh, Batterie 100 Wh; bei Lithium-Metall Zelle 1 g, Batterie 2 g) unterliegen mit dem Lithiumbatterie-Kennzeichen vereinfachten Regeln.
- Begrenzte Mengen (LQ): Bis zu den in Tabelle A zugelassenen Mengen je Innenverpackung ist eine Beförderung mit LQ-Kennzeichen möglich; Einzelheiten im Beitrag begrenzte Mengen.
- Mengenfreistellung nach 1.1.3.6: Bei Fahrzeugladungen unterhalb der Kategoriegrenze sind Tafel und Fahrerbescheinigung nicht erforderlich, die Vorschriften zu Gefahrzetteln und Dokumenten gelten jedoch weiter.
Häufige Fehler
- Beschädigte oder zurückgerufene Lithiumbatterien wie intakte Batterien zu versenden. Für sie gelten Sondervorschriften und besondere Verpackungen; siehe den Beitrag Transport von Lithiumbatterien.
- Das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe nur bei Stoffen der Klasse 9 anzubringen. Auch ein Lösemittel der Klasse 3 kann dieses Kennzeichen erfordern.
- Bei Fahrzeugen mit Trockeneis Lüftung und Warnhinweis an der Tür zu vernachlässigen. In einem geschlossenen Aufbau führt die Ansammlung von Kohlendioxid zu Erstickungsgefahr.
Ob bei Sendungen von Batterien und umweltgefährdenden Chemikalien eine Freistellung greift, sollte vor dem Angebot für Gefahrguttransporte (ADR) geklärt werden.