Die ADR-Beförderungskategorie ist ein Wert zwischen 0 und 4, der einem Gefahrgut nach seinem Risikograd zugeordnet wird und in Spalte 15 der Tabelle A steht. Bei der 1000-Punkte-Regel wird die Menge jedes Stoffes mit dem Multiplikator seiner Kategorie (50 für Kategorie 1, 3 für Kategorie 2, 1 für Kategorie 3) multipliziert und aufsummiert. Übersteigt die Summe 1000 nicht, gilt für das Fahrzeug die Freistellung nach ADR 1.1.3.6.
Was zeigen die Beförderungskategorien an?
Das ADR ordnet jeder UN-Nummer und Verpackungsgruppe eine Beförderungskategorie zu. Die Kategorie bestimmt, bis zu welcher Menge ein Stoff in einem Fahrzeug als „Kleinmenge“ gelten kann. Die Kategorien und die Grenzen je Beförderungseinheit sind:
| Kategorie | Multiplikator | Freigestellte Höchstmenge allein | Beispiel |
|---|---|---|---|
| 0 | — | 0 (keine Freistellung) | Ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A (UN 2814), Cyanwasserstoff (UN 1051) |
| 1 | 50 | 20 kg bzw. Liter | Einige giftige Stoffe der VG I, einige Explosivstoffe |
| 2 | 3 | 333 kg bzw. Liter | Benzin (UN 1203), Flüssiggas (UN 1965), Farben der VG II, Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) |
| 3 | 1 | 1.000 kg bzw. Liter | Dieselkraftstoff (UN 1202), Farben der VG III, UN 3077 und UN 3082 |
| 4 | 0 | Unbegrenzt | Ungereinigte leere Verpackungen (außer mit Inhalten der Kategorie 0) |
Die Kategorie eines Stoffes steht in Spalte 15 von Tabelle A, in derselben Zelle wie der Tunnelbeschränkungscode.
Wie wird die 1000-Punkte-Regel berechnet?
Befinden sich Stoffe verschiedener Kategorien in einem Fahrzeug, verlangt ADR 1.1.3.6.4 folgende Summe: Menge Kategorie 1 × 50 + Menge Kategorie 2 × 3 + Menge Kategorie 3 × 1. Kategorie 4 zählt null Punkte. Übersteigt die Summe 1000 nicht, gilt die Freistellung. Welche „Menge“ in die Berechnung eingeht, hängt von der Art des Stoffes ab:
- Bei Flüssigkeiten die Gesamtliter in den Verpackungen
- Bei festen Stoffen, verflüssigten und gelösten Gasen die Nettomasse (kg)
- Bei verdichteten Gasen der Fassungsraum (Wasserkapazität) des Gefäßes (Liter)
- Bei Gegenständen die Bruttomasse (kg); bei Gegenständen der Klasse 1 die Nettomasse des explosiven Stoffes
Rechenbeispiel
Ein Transporter befördert folgende Ladung zu einer Baustelle: 200 Liter Farbe der VG II (UN 1263, Kategorie 2), 300 Liter Dieselkraftstoff in Kanistern (UN 1202, Kategorie 3) und 50 kg UN 3077 umweltgefährdender fester Stoff (Kategorie 3).
- Farbe: 200 × 3 = 600 Punkte
- Diesel: 300 × 1 = 300 Punkte
- UN 3077: 50 × 1 = 50 Punkte
- Summe: 950 Punkte; da sie unter 1000 liegt, gilt die Freistellung.
Steigt die Farbmenge auf 220 Liter, erhöht sich die Summe auf 1010 Punkte, und das Fahrzeug unterliegt den vollständigen ADR-Vorschriften: orangefarbene Warntafeln, ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers, schriftliche Weisungen und vollständige Ausrüstung sind erforderlich. Versandstücke, die als begrenzte Mengen (LQ) befördert werden, fließen nicht in diese Berechnung ein; Einzelheiten im Beitrag begrenzte Mengen.
Welche Vorschriften gelten trotz Freistellung weiter?
Die Freistellung nach 1.1.3.6 ist keine „vollständige Freistellung vom ADR“. Entfallen sind orangefarbene Warntafeln und Großzettel, schriftliche Weisungen, die ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers, die Fahrzeugzulassung sowie Tunnelbeschränkungen und die Bauvorschriften für Fahrzeuge in Teil 9 des ADR. Weiterhin gelten dagegen:
- Klassifizierung, UN-zugelassene Verpackung, Kennzeichnung der Versandstücke und ADR-Gefahrzettel
- Beförderungspapier mit Angabe der Gesamtmenge je Kategorie
- Mindestens ein 2-kg-Pulverfeuerlöscher im Fahrzeug
- Unterweisung von Fahrer und Verladepersonal nach ADR 1.3
- Zusammenladeverbote und Ladungssicherung
- Verbot des Öffnens von Versandstücken, Rauchverbot, Abstellen des Motors beim Beladen
Häufige Fehler
- Statt auf die Kategorie auf die Verpackungsgruppe schauen. Zwei Stoffe derselben VG können in unterschiedlichen Kategorien stehen.
- Liter nach dem Außenvolumen der Verpackung berechnen; maßgeblich ist die Füllmenge.
- Ein Fahrzeug mit einem Stoff der Kategorie 0 wegen geringer Menge als freigestellt betrachten.
- Im freigestellten Fahrzeug Feuerlöscher oder Beförderungspapier weglassen; die Freistellung hebt diese beiden Pflichten nicht auf.
Wird die Punkteberechnung durchgeführt, bevor die Ladeliste endgültig feststeht, lassen sich Fahrzeugtyp und Fahrerauswahl entsprechend festlegen; dieser Schritt ist Teil der Planung von Gefahrguttransporten (ADR).