Die Transitabfertigung umfasst die Anmeldung, Überwachung und Erledigung, mit denen nicht in den freien Verkehr übergeführte Waren oder bereits ausfuhrabgefertigte Ladungen ohne Entrichtung der Zollabgaben unter Sicherheitsleistung und zollamtlicher Überwachung von einer Zollstelle zur anderen oder durch ein Land in ein anderes Land befördert werden. Die häufigsten Formen sind das nationale Versandverfahren, das gemeinsame Versandverfahren (T1/T2) und das TIR-Verfahren.
Welche Warenbewegungen umfasst die Transitabfertigung?
Nach Art. 84 des türkischen Zollgesetzes Nr. 4458 (Gümrük Kanunu) lassen die Zollstellen vier Arten von Bewegungen im Versandverfahren zu: von einem ausländischen Staat in einen anderen ausländischen Staat, aus dem Ausland in die Türkei, aus der Türkei ins Ausland sowie von einer Binnenzollstelle zu einer anderen. Ein Lkw beispielsweise, der aus dem Iran kommt und die Türkei über Kapıkule verlässt, fällt in die erste Gruppe; ein Container, der im Hafen Mersin ankommt und bei einer Binnenzollstelle in Ankara eingeführt werden soll, in die vierte. Die Einzelheiten des Transits durch die Türkei beschreibt der Beitrag Transitverkehr über die Türkei.
Welche Versandverfahren werden genutzt?
| Verfahren | Dokument oder System | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| Nationales Versandverfahren | NCTS (Code TR oder IR) | Bewegungen, die innerhalb der Türkei beginnen und enden |
| Gemeinsames Versandverfahren | NCTS (T1, T2) | Zwischen der EU und 11 Ländern des gemeinsamen Versandverfahrens |
| TIR | Carnet TIR | 78 Vertragsparteien; Richtung Russland, Iran, Zentralasien |
| Sonstige | Carnet ATA, CIM-Eisenbahnfrachtbrief, Manifest | Waren der vorübergehenden Verwendung, Eisenbahn, Luft- und Seeverkehr |
Den rechtlichen Rahmen des gemeinsamen Versandverfahrens erläutert der Beitrag Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren, die am häufigsten verwendete Anmeldungsart der Beitrag T1-Dokument. Zu Abwicklungen per TIR im Straßenverkehr siehe den Beitrag Transitverkehr mit Carnet TIR.
Wie läuft das Verfahren Schritt für Schritt ab?
- Anmeldung: Der Hauptverpflichtete oder sein Vertreter gibt die Versandanmeldung ab oder legt das Carnet TIR der Abgangszollstelle vor.
- Sicherheitsleistung: Für die während der Beförderung möglicherweise entstehenden Abgaben wird eine Sicherheit geleistet. Das Gesetz sieht für bestimmte Luft-, Eisenbahn-, See- und Rohrleitungstransporte Ausnahmen vor.
- Verschluss und Frist: Der Zoll verplombt Fahrzeug oder Packstücke und legt Route und Gestellungsfrist fest.
- Beförderung: Die Ware wird, sofern kein Verdacht oder Hinweis vorliegt, ohne Beschau bis zum Bestimmungsort befördert (Art. 88).
- Ankunft: Die Ware wird der Bestimmungszollstelle gestellt, die Verschlüsse werden geprüft.
- Erledigung: Die Abgangszollstelle erledigt das Verfahren, die Sicherheit wird freigegeben. Anschließend wird die Ware in die Einfuhr, ein Zolllager oder ein anderes Verfahren übergeführt.
Wer führt es durch, wer haftet?
Wer die Versandanmeldung im eigenen Namen abgibt oder in dessen Namen sie abgegeben wird, gilt als „Hauptverpflichteter“ und haftet finanziell dafür, dass die Ware fristgerecht und unverändert der Bestimmungsstelle gestellt wird. Die Anmeldung wird meist von einem Zollagenten erstellt. Der Frachtführer muss Route und Frist einhalten; Unternehmen mit dem Status eines zugelassenen Versenders oder Empfängers können die Abwicklung in den eigenen Betriebsräumen vornehmen, ohne die Ware zum Zollamt zu bringen.
Wie wird der Transit in Deutschland erledigt?
Das im Deutschen als „Transitabfertigung“ oder „Versandverfahren“ bezeichnete Verfahren folgt derselben Logik. Ein Lkw, der die Türkei mit T1 verlässt, wird am ersten Eintrittspunkt in die EU, beispielsweise in Kapitan Andreevo in Bulgarien, bei der Durchgangszollstelle erfasst. In Deutschland wird die Ware der als Bestimmungsstelle angegebenen Binnenzollstelle oder in den Räumen des zugelassenen Empfängers gestellt. Die NCTS-Anwendung des deutschen Zolls läuft über das Versandmodul des ATLAS-Systems (ATLAS-Versand). Nach Erledigung des Versandverfahrens wird die Ware mit einer gesonderten Zollanmeldung in den freien Verkehr übergeführt; Transit- und Einfuhrabfertigung sind zwei getrennte Schritte.
Häufige Fehler
- Die Bestimmungszollstelle wird abweichend vom tatsächlichen Entladeort gewählt
- Die Sicherheitsleistung reicht für sensible Waren nicht aus
- Routen- oder Fahrzeugwechsel werden dem Zoll nicht gemeldet
- Die Freigabe der Sicherheit wird erwartet, ohne zu prüfen, ob das Versandverfahren erledigt ist
Wie unterstützt Voltim Global Sie dabei?
Im Rahmen der Transitabfertigung wickelt Voltim Global Versandanmeldungen und Carnet-TIR-Vorgänge mit seinen Vertragszollagenten ab; im Rahmen der Beförderung unter Zollverschluss und im Transit übernimmt das Unternehmen die T1-Organisation sowie die Koordination von Sicherheitsleistung und Dokumenten.