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Türkische Aufsichtsbehörde NDK erteilt Inbetriebnahmegenehmigung für Akkuyu Block 2

18 März 2026

Die türkische Nuklearregulierungsbehörde erteilte mit Beschluss 2026-13/1 vom 18. März 2026 die Inbetriebnahmegenehmigung für Block 2 des KKW Akkuyu und gab damit die Inbetriebnahmetests vor der Brennstoffbeladung frei.

Die türkische Nuklearregulierungsbehörde (NDK) erteilte die Inbetriebnahmegenehmigung für Block 2 des Kernkraftwerks Akkuyu. Die Genehmigung erging mit Beschluss des Nuklearregulierungsrats Nr. 2026-13/1 vom 18. März 2026 (Quelle: NDK).

Antrag im Mai 2025 mit mehr als 22.000 Seiten Dokumentation eingereicht

Der Genehmigungsantrag war im Mai 2025 eingereicht worden. Er umfasste mehr als 22.000 Seiten Dokumentation, in denen die Inbetriebnahmestufen, die technologischen Abläufe und der Schulungsprozess des Betriebspersonals im Detail dargestellt wurden (Quelle: World Nuclear News). Diese umfangreiche Dokumentation stach als Beleg für die regulatorische Strenge der Genehmigungsverfahren von Kernkraftwerken hervor.

Der Weg frei für Tests vor der Brennstoffbeladung

Mit der Inbetriebnahmegenehmigung wurde Akkuyu Nuclear JSC autorisiert, in Block 2 die Inbetriebnahmetests durchzuführen, die der Beladung mit Kernbrennstoff vorausgehen (Quelle: energynews.pro). Eine vergleichbare Genehmigung war für Block 1 im Dezember 2023 erteilt worden.

Der regulatorische Zeitplan des Projekts schreitet voran

Mit vier im Bau befindlichen WWER-1200-Blöcken auf dem Akkuyu-Gelände war die Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Block 2 die herausragende regulatorische Entwicklung des März 2026 für den Inbetriebnahmezeitplan des Blocks. In Kernkraftwerksprojekten muss jeder Schritt von der Ausrüstungsversorgung bis zu den Brennstoffbewegungen in Abstimmung mit den behördlichen Freigaben erfolgen; insofern liefert das Verfahren einen maßgeblichen Rahmen für die Planung aller baustellenbezogenen Operationen, einschließlich des Nukleartransports.

Kernpunkte der Entscheidung:

  • Die NDK erteilte die Inbetriebnahmegenehmigung für Block 2 mit Ratsbeschluss Nr. 2026-13/1 vom 18. März 2026.
  • Der Genehmigungsantrag war im Mai 2025 eingereicht worden.
  • Mit dem Antrag wurden mehr als 22.000 Seiten Dokumentation vorgelegt.
  • Die Genehmigung erlaubt die Durchführung der Inbetriebnahmetests vor der Beladung mit Kernbrennstoff.
  • Eine vergleichbare Genehmigung war für Block 1 im Dezember 2023 erteilt worden.

Die im März 2026 erteilte Genehmigung wurde als bedeutende regulatorische Schwelle auf dem Weg zur Inbetriebnahme von Block 2 des Akkuyu-Projekts verzeichnet.